Ausbildung in den Bereitschaften

Die Ausbildung in den Kasernierten Einheiten des MdI beinhaltete:

  • die Politschulung: laut Direktive 3/80 an 2 Tagen im Monat( 14 Std.)
  • die Einsatzausbildung: laut Befehl des Ministers des Innern Nr. 062/79 Einsatzausbildung

Die Einsatzausbildung gliederte sich auf in :

  • Grundlagenausbildung
  • Ausbildung in den Ausbildungszweigen
  • Überprüfungen ( Härteteste über 10 km usw.)
  • Schul- und Gefechtsschießen sowie Artillerieprüfungsschießen
  • Taktische Übungen
  • Ausbildung im Rahmen von Park- und Wirtschaftstagen ( Wartung Kampftechnik, Objektreinigung)
  • Fachkundeausbildung (Ausbildung im Polizeirecht) in den Einheiten der 17., 18. und 19. VPB (PdVP Berlin), die Vorverpflichtete Angehörige für den Dienstzweig Schutzpolizei während des Wehrdienstes ausbildeten.

Ausbildungszweige waren :

  • Schießausbildung ( mit MPi Kalaschnikow, LMG, Panzerbüchse)
  • Exerzierausbildung
  • Dienstvorschriften
  • Körperertüchtigung

Gliederung in Ausbildungsabschnitte

Das Ausbildungsjahr begann am 1. November des laufenden Jahres und endete am 31. Oktober des folgenden Jahres. Das erste Ausbildungshalbjahr begann am 1. November und endete am 30. April. Das zweite Ausbildungshalbjahr begann am 1. Mai und endete am 31. Oktober. Die Ausbildungshalbjahre waren wiederum in drei Ausbildungsabschnitte eingeteilt.

Erster Ausbildungsabschnitt: November bzw. Mai Er diente der Grundausbildung der neu Einberufenen und der Zweitausbildung ( Panzerbüchse, Sani. usw.) des 2. und 3. Diensthalbjahres,mit dem Ziel, die Züge zu formieren und Aufgaben zu erfüllen.

Zweiter Ausbildungsabschnitt: Dezember-Februar bzw. Juni-August Er hatte das Ziel die Geschlossenheit der Einheiten herzustellen und die Wehrpflichtigen zu befähigen unter komplizierten Lagebedingungen und bei hohen physischen Anforderungen alle gestellten Einsatzaufgaben erfolgreich durchzuführen.

Dritter Ausbildungsabschnitt: März-April bzw. September-Oktober Er hatte das Ziel die Kenntnisse und Fertigkeiten zu vertiefen. Er diente der Vorbereitung und Durchführung von Normüberprüfungen,Einsatzexezieren,Gefechtsschießen ( Gruppe, Zug, Kompanie im Angriff und in der Verteidigung am Tag und in der Nacht undtaktische Übungen. Je Ausbildungshalbjahr wurden ca. 1.000 Stunden, davon für Ausbildung 500 Stunden zugrunde gelegt.

Die tägliche Ausbildungszeit betrug 7 Stunden mit anschließendem Mittagessen (14.30 Uhr, nach russischem Vorbild). An Sonnabenden wurden 5 Ausbildungsstunden durchgeführt.

Planung der Ausbildung

Auf der Grundlage einer Jahresaufgabenstellung des Chefs BDVP/ Präsident PdVP erfolgte die Planung aller Aufgaben für ein AHJ. Darauf aufbauend erfolgte auf einer Planungstafel die Planung für jeweils einen Monat. Diese Aufgabenstellung für den Monat wurde infolge der häufigen Einsätze präzisiert, d.h. Ausbildung fiel weg und wurde dennoch wie allgemein in der DDR üblich "geschrieben". Die VP-Bereitschaften wurden beginnend in den 70er Jahren zunehmend als Dienstleistungsunternehmen missbraucht. Im Winter waren sie zudem in den Braunkohlentagebauen zur Stabilisierung der Produktion eingesetzt. In der Folgezeit, insbesondere ab Anfang der 80er Jahre, waren sie immer häufiger ganzjährig im Produktionseinsatz. Die 19. VPB/ Basdorf bei Berlin z.B. im Elektromotorenwerk Wernigerode/ Harz, die 9. VPB/ Karl-Marx-Stadt im Überseehafen Rostock und in den Chemischen Werken in Bitterfeld usw. Folge war eine hohe Scheidungsrate bei den Offizieren und Berufsunterführern. Abstriche am Umfang der Politschulung durften dennoch nicht gemacht werden. Die Einheiten hatten demzufolge eine geringe Einsatzfähigkeit, insbesondere weil das 1. Diensthalbjahr nur über Minimalkenntnisse aus der militärischen Grundausbildung besaß.

Im Fahndungseinsatz gegen flüchtige Sowjetsoldaten, meist Fernaufklärer oder Fallschirmjäger, gab es deshalb auch Tote (z.B. in der 10. VPB in Rudolstadt). Sobald keine Minusgrade mehr vorherrschten war mindestens täglich ein Sowjetsoldat 'unterwegs' in Richtung Sowjetunion (!, eine Veröffentlichung behauptete, es wären jährliche ca. 500 gewesen).

Der Ausbildungsbefehl des Ministers Nr. 062/79 legte deshalb folgendes fest:

Es sei die Einheit von klassenmäßiger Erziehung und politischer, militärischer sowie polizei-fachlicher Bildung zu gewährleisten( Reihenfolge gleich Schwerpunktsetzung !)

Sie umfaßt :

  • Politschulung 84 Std./ AHJ
  • Einsatzausbildung 421 Std./ AHJ

Ziffer 11 ( Einheiten mit hoher Einsatzbelastung) legte fest:

  • Politschulung 14 Std./ Monat
  • Körperertüchtigung 2 Std./ Woche
  • Ausbildung zur Erhaltung der Geschlossenheit und Handlungsfähigkeit der Einheiten( Waffen- und Schieß- sowie Exerzierausbildung)
  • Einweisungen, Belehrungen über Befehle, Weisungen und Direktiven

Es sei die Einheit von klassenmäßiger Erziehung und politischer, militärischer sowie polizei-fachlicher Bildung zu gewährleisten( die Reihenfolge auch hier bedeutete zugleich die Schwerpunktsetzung !)

 

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